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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung von Mietartikeln und Eventzubehör und damit verbundener Erbringung von Dienstleistungen des „Actionservice-Eventmanagement“

Version 2.9. | Gültig ab 01.09.2023

1. Geltungsbereich: Bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen Actionservice-Eventmanagement, Steffen Dost, Dorfplatz 75F, 04575 Neukieritzsch / OT Kieritzsch, (nachfolgend Vermieter genannt) und dem Kunden sind folgende Mietbedingungen bindend und werden vom Mieter bei Vertragsabschluss anerkannt. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

2. Zahlungsbedingungen für Privatkunden bei Anmietung für private Veranstaltungen

Die Zahlung des Gesamtbetrages ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Lieferung fällig und kann in Bar oder per Kartenzahlung (EC-Karte, Kreditkarte, ApplePay, GooglePay oder SamsungPay) erfolgen. Optional erhält jeder Privatkunde die Möglichkeit, den Mietpreis per Überweisung/Rechnung zu begleichen und erhält dabei, wie in Punkt 2.1 beschrieben, einen Rabatt eingeräumt. Bei der alleinigen Anmietung von Biertischgarnituren und/oder Technikzubehör besteht grundsätzlich keine Möglichkeit der Rabattierung.

2.1. Rabattaktion für Privatkunden:

Nutzt ein Privatkunde die Möglichkeit der Zahlung per Überweisung/Rechnung erhält er 5% Rabatt (Zelt 3x6 oder Musikanlage bei Tagesmiete) bzw. 10% Rabatt (Zelt 4x8 und größer, sowie Musikanlage im Wochenendtarif). Die Rechnungslegung erfolgt als Vorab-Rechnung, unabhängig vom Veranstaltungsdatum, zusammen mit der Vertragserstellung. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsdatum, welches dem Tag der Erstellung des Mietvertrages entspricht. Bei einer kurzfristigen Buchung (weniger als 7 Tage bis Aufbau- bzw. Lieferdatum) besteht keine Möglichkeit die Rabattaktion zu nutzen. Die Rabatteinräumung gilt nur für Privatkunden, welche bereits bei der Buchungsanfrage die Zahlung per Rechnung / Überweisung gewählt haben. Die Rabattgewährung besteht nur bei Einhaltung der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Vermieter innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Wird das Zahlungsziel überschritten, verfällt der Rabattanspruch und die Differenz zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € wird bei der Zahlungserinnerung entsprechend nachberechnet. Es ist keine Kombination mit anderen Rabatten oder Preisnachlässen (außer bei Wochenendtarif) möglich. Preise für Lieferpauschalen, Biertischgarnituren und weiteres Zubehör bleiben von der Rabattaktion unberührt. Der Vermieter behält sich vor, die Rabattaktion jederzeit zu ändern oder zu beenden.

2.2. Zahlungsbedingungen für Firmenkunden, Unternehmen, Vereine oder öffentl. Einrichtungen sowie bei Anmietung für öffentl. Veranstaltungen

Bei Firmenkunden, Vereinen oder öffentl. Einrichtungen erfolgt die Zahlung grundsätzlich per Überweisung / Rechnung. Die Rechnungslegung erfolgt, unabhängig vom Veranstaltungsdatum, zusammen mit der Vertragserstellung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Vermieter innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Sollte der Vermieter einen Rabatt gewähren ist dieser nur bei Einhaltung der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist von 14 Tagen gültig. Wird das Zahlungsziel überschritten, verfällt der Rabattanspruch und die Differenz wird bei der Zahlungserinnerung entsprechend nachberechnet.

3. Buchungsbestätigung und Vertragschluss:

Bei uns gebuchte und bestätigte Termine verstehen sich als verbindlich. Kann ein von uns bestätigter Termin durch uns verschuldet nicht eingehalten werden, so sind über eine Erstattung der bereits geleisteten Zahlung hinausgehende Ansprüche des Kunden uns gegenüber ausgeschlossen. Werden bei uns gebuchte und bestätigte Termine vom Kunden abgesagt, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig. Wird kurzfristig (ab 14 Tage vor Auftragsdatum) abgesagt, hat der Kunde uns gegenüber eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Auftragswertes zu zahlen. Eine verbindliche Buchung liegt vor, wenn der Kunde ein vom Vermieter erstelltes Angebot über das neue Online-Kundencenter annimmt oder im alten Kundenportal das digital zur Verfügung gestellte Onlineformular zur Annahme nutzt und damit um Zusendung der Vertragsunterlagen bittet. Durch das Absenden des Onlineformulars mit dem Klick des Buttons „Vertrag rechtsverbindlich abschließen“ (altes Kundenportal) oder mit dem Klick auf „Angebot annehmen“ (neues Online-Kundencenter) wird unmittelbar ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen, welcher mit der nachfolgenden Versendung des Vertrages durch den Vermieter der Form halber bestätigt wird.

3.1. Widerrufsrecht: Nach § 312 g Abs.2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung der Dienstleistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

4. Die Benutzung der Mietartikel erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- oder sonstige Schäden, die durch das Benutzen der Eventmodule entstanden sind. Hierfür trägt der Kunde die volle Verantwortung.

5. Schäden, gleich welcher Art, an den Mietartikeln und am Zubehör, die während des Nutzungszeitraumes entstanden sind, sind vom Kunden bis maximal zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Bei groben Verschmutzungen (über die normalen Gebrauchsspuren hinaus) ist vom Kunden eine Reinigungspauschale in Höhe von mind. 80,- € zu entrichten. Es sind keine Reinigungsversuche in „Eigenregie“ gestattet, da diese unter Umständen noch mehr Schaden anrichten können und zum Totalschaden der Mietobjekte führen können. Auf Schäden, Verschmutzungen oder (bei Zelten) nasse Stellen durch Regen ist der Vermieter unverzüglich bei der Rückgabe der Mietobjekte hinzuweisen.

6. Das Aufstellen und Abbauen erfolgt, unter Beachtung der „20 km-Regelung“ (siehe Punkt 11) und soweit nichts anderes vereinbart, nur zusammen mit dem Vermieter.

6.1. Mitwirkungspflicht des Mieters: Bei der Anmietung von Festzelten verpflichtet sich der Kunde, sich aktiv am Zeltaufbau und Abbau zu beteiligen und den Vermieter beim Auf- und Abbau zu unterstützen. Bei größeren Zelten, ab 4x8 und größer, stellt der Kunde mind. eine weitere Hilfsperson zur Verfügung. Ein Auf- und Abbau ohne der Mithilfe des Mieters oder dessen Erfüllungsgehilfen erfolgt kein Auf- bzw. Abbau. Der volle Mietpreis wird, wie in Punkt 6.2. beschrieben, in Rechnung gestellt.

6.2. Beschaffenheit der Aufstellfläche: Wird der Aufbau des Zeltes auf Kundenwunsch nicht auf einer Rasenfläche sondern auf schlechter geeignetem Untergrund (z.B. lockerer Boden, Sandboden, Splitt, Hartplatz o.ä.) erfolgen, erfolgt der Aufbau auf Risiko des Mieters. Ein Zeltaufbau auf festem Untergrund (Beton, Asphalt, Pflasterfläche o.ä.) wird vom Vermieter nicht angeboten und kann, aufgrund der geltenden Sicherheitsbestimmungen, nicht erfolgen. Ebenso hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass in der Höhe ausreichend Abstand zu Bäumen, Sträuchern und / oder deren Zweigen und Ästen besteht und um das Zelt herum genug Platz für die Abspannung (siehe Zeltbeschreibung) vorhanden ist. Sollte sich am Aufbautag aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vor Ort herausstellen, dass ein den Sicherheitsvorschriften entsprechender Aufbau nicht möglich ist (z.B. nicht genügend Platz für die Abspannung im vorgeschriebenen Abstand und Winkel oder nicht geeigneter Aufbauuntergrund) kann der Vermieter den Aufbau untersagen bzw. abbrechen. Der vertraglich festgesetzte Mietpreis ist dennoch durch den Kunden in voller Höhe zu begleichen.

7. Der Aufbau bzw. die Lieferung erfolgt am ersten Miettag zu den normalen Arbeitszeiten (9.00 Uhr bis 18.00 Uhr) durch den Vermieter unter aktiver Mithilfe des Kunden und ist im Preis inbegriffen (unter Beachtung der "20 km-Regelung" im Punkt 11).

8. Alle sicherheitsrelevanten und sonstigen Vorschriften werden dem Kunden bei der Übergabe des Mietartikels mündlich und schriftlich mitgeteilt und sind beim Aufbau und dem Betrieb zu beachten und einzuhalten. Dies bestätigt der Kunde bei der Übergabe mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll.

9. Der Abbau erfolgt durch den Vermieter, unter aktiver Mithilfe des Kunden, nach Absprache, spätestens jedoch bis 18.00 Uhr des letzten Miettages.

10. Mietpreise / Mietdauer: Alle genannten Tagesmietpreise gelten pro Kalendertag und sind nicht als 24 Std.-Tarif zu verstehen.

11. Lieferung, Lieferpreise und Lieferfahrzeug:  Eine Selbstabholung der Mietobjekte beim Vermieter wird nicht angeboten. Der Transport wird vom Vermieter übernommen und ist im Umkreis von 10 km ab Lager Neukieritzsch / Lobstädt im Mietpreis Inbegriffen.

Lieferpreise:

  • Lieferungen im Nahbereich (bis 10 km*) sind kostenfrei.
  • Bei Lieferungen mit einer Fahrstrecke von 10* bis 20 km* werden pauschal 10,- € für die Lieferung berechnet.
  • Bei Entfernungen über 20 km* werden ab dem 1. Km je Kilometer 0,60 € zu Lasten des Mieters berechnet.
  • Bei Entfernungen über 50 km* werden ab dem 1. Km je Kilometer 0,90 € zu Lasten des Mieters berechnet.
  • Für Lieferungen in das Stadtgebiet Leipzig wird eine kilometerunabhängige Lieferpauschale in Höhe von 20,- € erhoben.

(*Für die Berechnung der Fahrstrecke wird die kürzeste mögliche Fahrstrecke laut Goggle Maps bzw. TomTom myDrive zugrunde gelegt.)

Bei der Anmietung von Zelten, Biertischgarnituren sowie Miettechnik hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass bei der Lieferung und Abholung eine ungehinderte Zufahrt möglich ist und eine kostenfreie Parkmöglichkeit für einen LKW-Kleintransporter Sprinter 3,5 Tonnen mit Anhänger direkt am Grundstück / der Lieferadresse für die gesamte Zeit der Auf- bzw. Abbauarbeiten zur Verfügung steht.

➽ Das Fahrzeuggespann (Sprinter mit Anhänger) zählt per Gesetzgebung als LKW mit mehr als 3,5 Gesamtgewicht und es gilt die nach § 30 Straßenverkehrsordnung gesetzliche Regelung zum „LKW Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ zu beachten.

Sollte aufgrund von kurzfristigen Baustellen oder Straßensperrungen am Liefertag keine ungehinderte Zufahrt möglich sein, ist dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen um Alternativen abzuklären.

12. Abbau des Zeltes: Zelte können bei Regen nicht abgebaut werden (Gefahr von Schimmelbildung). Sollte es am Abbautag regnen oder das Zelt vom Vortag noch nass bzw. feucht sein, erfolgt kein Abbau und es wird mit dem Kunden ein neuer Termin für den Abbau vereinbart. Das Zelt verbleibt im aufgebautem, Zustand unentgeltlich bis zur vollständigen Trocknung am Aufbauort des Kunden.

13. Die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Mietartikel dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Es sind die Gebrauchs- und Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen technische Änderungen an den Mietartikeln ist nicht gestattet. Die vom Vermieter beigestellten Mietartikel stehen im Eigentum des Vermieters. Der Kunde ist daher weder zur Untervermietung, noch Verpfändung oder sonstigen Weitergabe berechtigt.

14. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig und gelten als nicht getroffen.

15. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Mietbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Wirksamkeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages berührt. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

16. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen und natürlichen Personen ist Borna.


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