Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung von Mietartikeln und Eventzubehör und damit verbundener Erbringung von Dienstleistungen des „Actionservice-Eventmanagement“ für Verbraucher (Privatpersonen)

Version 2.7. | Gültig ab 09.05.2022

1. Bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen Actionservice-Eventmanagement, Steffen Dost, Dorfplatz 75F, 04575 Neukieritzsch / OT Kieritzsch, (nachfolgend Vermieter genannt) und dem Kunden sind folgende Mietbedingungen bindend und werden vom Mieter mit dessen Unterschrift bei Vertragsabschluss anerkannt. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

2. Zahlungsbedingungen für Privatkunden bei Anmietung für private Veranstaltungen

Die Zahlung des Gesamtbetrages ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Lieferung fällig und kann in Bar oder per Kartenzahlung (EC- oder Kreditkarte) erfolgen. Optional erhält jeder Privatkunde die Möglichkeit, den Mietpreis per Überweisung/Rechnung zu begleichen und erhält dabei, wie in Punkt 2.1 beschrieben, einen Rabatt eingeräumt. Bei der alleinigen Anmietung von Biertischgarnituren besteht grundsätzlich keine Möglichkeit der Rabattierung.

2.1. Rabattaktion für Privatkunden:

Nutzt ein Privatkunde die Möglichkeit der Zahlung per Überweisung/Rechnung erhält er 5% Rabatt (Zelt 3x6) bzw. 10% Rabatt (Zelt 4x8 und größer). Die Rechnungslegung erfolgt, unabhängig vom Veranstaltungsdatum, zusammen mit der Vertragserstellung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, welches dem Tag der Erstellung des Mietvertrages entspricht. Bei einer kurzfristigen Buchung (weniger als 14 Tage bis Aufbaudatum) wird die Zahlungsfrist entsprechend verkürzt und die Fälligkeit auf einen Tag vor dem Aufbautag festgelegt. Die Rabatteinräumung gilt nur für Privatkunden, welche bereits bei der Buchung die Zahlung per Rechnung / Überweisung nutzen möchten. Die Rabattgewährung besteht nur bei Einhaltung der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist von 14 Tagen. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Vermieter innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Wird das Zahlungsziel überschritten, verfällt der Rabattanspruch und die Differenz wird bei der Zahlungserinnerung entsprechend nachberechnet. Es ist keine Kombination mit anderen Rabatten oder Preisnachlässen (außer bei Wochenendtarif) möglich.

Preise für Lieferpauschalen und Biertischgarnituren bleiben von der Rabattaktion unberührt. Der Vermieter behält sich vor, die Rabattaktion jederzeit zu ändern oder zu beenden.                                                                                    

3. Bei uns gebuchte und bestätigte Termine verstehen sich als verbindlich. Kann ein von uns bestätigter Termin durch uns verschuldet nicht eingehalten werden, so sind über eine Erstattung der bereits geleisteten Zahlung hinausgehende Ansprüche des Kunden uns gegenüber ausgeschlossen. Werden bei uns gebuchte und bestätigte Termine vom Kunden abgesagt, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig. Wird kurzfristig (ab 7 Tage vor Auftragsdatum) abgesagt, hat der Kunde uns gegenüber eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Auftragswertes zu zahlen. Eine verbindliche Buchung liegt vor, wenn der Kunde ein vom Vermieter erstelltes Angebot über das im passwortgeschützen Kundenportal digital zur Verfügung gestellte Onlineformular annimmt und damit um Zusendung der Vertragsunterlagen bittet. Durch das Absenden des Onlineformulars mit dem Klick des Buttons „Vertrag rechtsverbindlich abschließen“ wird unmittelbar ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen, welcher mit der nachfolgenden Versendung des Vertrages durch den Vermieter der Form halber bestätigt wird.

3.1. Zu beachten bleibt, dass im Zusammenhang mit dem Pandemie-Geschehen (Sars-CoV-2/Covid-19) nur im Falle einer Veranstaltungsuntersagung seitens der zuständigen Behörden die Storno-Klausel unserer AGB außer Kraft gesetzt wird und in einem solchen Fall das BGB mit § 275 (Unmöglichkeit), § 313 Abs.1 (Wegfall der Geschäftsgrundlage) und § 326 Abs.1 (Ansprüche der Dienstleister bei Absage von Veranstaltungen) zum Tragen kommt.

3.2. Widerrufsrecht: Nach § 312 g Abs.2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

4. Die Benutzung der Eventmodule erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- oder sonstige Schäden, die durch das Benutzen der Eventmodule entstanden sind. Hierfür trägt der Kunde die volle Verantwortung.

5. Schäden, gleich welcher Art, an den Eventmodulen und am Zubehör, die während des Nutzungszeitraumes entstanden sind, sind vom Kunden bis maximal zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Bei groben Verschmutzungen (über die normalen Gebrauchsspuren hinaus) ist vom Kunden eine Reinigungspauschale in Höhe von mind. 80,- € zu entrichten. Es sind keine Reinigungsversuche in „Eigenregie“ gestattet, da diese unter Umständen noch mehr Schaden anrichten können und zum Totalschaden der Mietobjekte führen können. Auf Schäden, Verschmutzungen oder nasse Stellen durch Regen ist der Vermieter unverzüglich bei der Rückgabe der Mietobjekte hinzuweisen.

6. Das Aufstellen und Abbauen erfolgt, unter Beachtung der „20 km-Regelung“ (siehe Punkt 11) und soweit nichts anderes vereinbart, nur zusammen mit dem Vermieter.

6.1. Bei der Anmietung von Festzelten verpflichtet sich der Kunde, sich aktiv am Zeltaufbau und Abbau zu beteiligen und den Vermieter beim Auf- und Abbau zu unterstützen. Bei größeren Zelten, ab 4x8 und größer, stellt der Kunde mind. eine weitere Hilfsperson zur Verfügung.         

6.2. Sollte sich am Aufbautag aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vor Ort herausstellen, dass ein den Sicherheitsvorschriften entsprechender Aufbau nicht möglich ist (z.B. nicht genügend Platz für die Abspannung im vorgeschriebenen Abstand und Winkel) kann der Vermieter den Aufbau untersagen bzw. abbrechen. Der vertraglich festgesetzte Mietpreis ist dennoch durch den Kunden in voller Höhe zu begleichen.

7. Der Aufbau bzw. die Lieferung erfolgt am ersten Miettag zu den normalen Arbeitszeiten (9.00 Uhr bis 18.00 Uhr) durch den Vermieter unter aktiver Mithilfe des Kunden und ist im Preis inbegriffen (unter Beachtung der "20 km-Regelung" im Punkt 11).

8. Alle sicherheitsrelevanten und sonstigen Vorschriften werden dem Kunden bei der Übergabe des Mietobjektes mündlich und schriftlich mitgeteilt und sind beim Aufbau und dem Betrieb zu beachten und einzuhalten. Dies bestätigt der Kunde bei der Übergabe mit seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll.

8.1. Sollte der Aufbau des Zeltes auf Kundenwunsch nicht auf einer Rasenfläche sondern auf festem Untergrund (Beton, Asphalt, Pflasterfläche o.ä.) erfolgen, gelten die gesonderten Vereinbarungen zum Aufbau eines Zeltes auf festem Untergrund. Diese Zusatzvereinbarung findet der Mieter im Bedarfsfall als Anhang zu diesen AGB.

9. Der Abbau erfolgt durch den Vermieter, unter aktiver Mithilfe des Kunden, nach Absprache, spätestens jedoch bis 18.00 Uhr des letzten Miettages.

10. Alle genannten Tagesmietpreise gelten pro Kalendertag und sind nicht als 24 Std.-Tarif zu verstehen.

11. Eine Selbstabholung der Mietobjekte beim Vermieter wird nicht angeboten. Der Transport wird vom Vermieter übernommen und ist im Umkreis von 20 km ab Lager Neukiertzsch / Lobstädt im Mietpreis Inbegriffen. Bei Entfernungen über 20 km werden, ab dem 21. km, pauschal 7,50 € je 10 km zu Lasten des Mieters berechnet. Bei der Anmietung von Zelten und/oder Biertischgarnituren hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass bei der Lieferung und Abholung eine ungehinderte Zufahrt und eine kostenlose Parkmöglichkeit für einen Kleintransporter (Sprinter 3,5 Tonnen, ggf. mit Anhänger) direkt am Grundstück / der Lieferadresse möglich ist und mind. ein Helfer für den Auf- und Abbau des Zeltes zur Verfügung steht.

Sollte aufgrund von kurzfristigen Baustellen oder Straßensperrungen am Liefertag keine ungehinderte Zufahrt möglich sein, ist dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen um Alternativen abzuklären.

12. Zelte können bei Regen nicht abgebaut werden (Gefahr von Schimmelbildung). Sollte es am Abbautag regnen oder das Zelt vom Vortag noch nass bzw. feucht sein, erfolgt kein Abbau und es wird mit dem Kunden ein neuer Termin für den Abbau vereinbart. Das Zelt verbleibt im aufgebautem, Zustand unentgeltlich bis zur vollständigen Trocknung am Aufbauort des Kunden.

13. Die vom Vermieter ausgeliehenen Mietobjekte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Es sind die Gebrauchs- und Sicherheitsbestimmungen zu beachten! Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen Änderungen an den Mietobjekten ist nicht gestattet.

Die vom Vermieter beigestellten Mietobjekte stehen im Eigentum des Vermieters. Der Kunde ist daher weder zur Untervermietung, noch Verpfändung oder sonstigen Weitergabe berechtigt.

14. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig und gelten als nicht getroffen.

15. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Mietbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Wirksamkeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages berührt. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

16. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen und natürlichen Personen ist Borna.

© 2022 Actionservice-Eventmanagement

Letzte Aktuallisierung: 09. Mai 2022

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