Komplettangebot Kinderfest für Gartenvereine oder Sportvereine
Um Ihnen die Planung und Vorbereitung einer Veranstaltung Ihres Gartenvereins oder Sportverein einfach zu machen, bieten wir verschiedene Komplettpakete zum fairen Pauschalpreis.
Mit unseren Angeboten sind Sie als Veranstalter auf der sicheren Seite, denn bei der Buchung eines unserer Komplettpakete ist der Veranstalter von allen Risiken entbunden. Dies betrifft sowohl die Verkehrssicherungspflicht, als auch die Haftung für Schäden an der Hüpfburg.
Unser Komplettangebot „Kinderfest“ für Ihre Veranstaltung beinhaltet:
Unsere große Hüpfburg (20 m²) inkl. Aufsichtspersonal, unsere Musikanlage, ausgestattet mit umfangreicher Funkmikrofonanlage inkl. der Beschallung Ihrer Veranstaltung mit Hintergrundmusik (keine Tanzveranstaltung), sowie die Anfahrtspauschale bis 20 km. Bei weiteren Entfernungen berechnen wir ab dem 21. km nur 7,50 €/10 km.
Zusammen für
NUR 230,- €
inkl. MwSt.
Dieses Angebot gilt nur für Gartenvereine oder Sportvereine bei maximaler Buchung von 8 Stunden, z. B. von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Jede weitere Stunde 20.- €.
Optional zu diesem Angebot besteht die Möglichkeit unseren Süßigkeitenstand mit dem Verkauf von Zuckerwatte, süßen Crêpes, frischem Popcorn usw. mietfrei zu buchen.
Erläuterungen zu unseren Angeboten:
Aufsicht durch uns:
Eine Hüpfburg ist laut Gesetzgeber ein „gefährlicher Verkehr“,
für den eine Verkehrssicherungspflicht besteht. Beauftragt ein Veranstalter den
Vermieter einer Hüpfburg, eine solche für die Veranstaltung zu vermieten bzw.
auch aufzustellen, dann ist der Veranstalter für den sicheren Betrieb und die
ständige Kontrolle des Betriebes verantwortlich. Ebenso haftet der Veranstalter
für alle Schäden welche im Zusammenhang der Hüpfburg und des Hüpfbetriebes
stehen.
Wir übernehmen für Sie und sorgen für einen sicheren
Hüpfbetrieb.
Durch unsere Übernahme der Aufsichtspflicht auf Ihrer
Veranstaltung sind Sie als Veranstalter komplett haftungsbefreit. Das betrifft
sowohl evtl. auftretende Schäden an der Hüpfburg als auch Schäden, welche durch
die Nutzung der Hüpfburg entstehen könnten (Personenschäden, Verletzungen,
etc.). Im Falle der Aufsicht durch unser Unternehmen sind alle Eventualitäten
des Hüpfburgbetriebes durch unsere Versicherung abgedeckt. Demnach benötigen Sie
keine zusätzliche und kostenintensive Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
Letzte Aktuallisierung: 1. Juli 2020